Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung von Vergabeautomat zwischen Current 56 (Ashna Takal, im Folgenden „Anbieter“) und ihren Kunden.
Vergabeautomat richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und vergleichbare gewerbliche Nutzer. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht adressiert; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen (siehe hierzu bereits die Streitbeilegungs-Angaben im Impressum gemäß § 36 VSBG).
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, er hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese AGB unterliegen dänischem Recht mit Gerichtsstand in Dänemark; die Einzelheiten und die rechtliche Begründung hierfür finden sich in Abschnitt 16.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung von Vergabeautomat auf der Website stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Nutzerkonto zu registrieren.
Mit der Registrierung eines Nutzerkontos gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags zu den jeweils aktuellen Konditionen des gewählten Plans ab. Der Vertrag über den kostenlosen Free-Plan sowie die 14-tägige Testphase (siehe Abschnitt 4) kommt mit erfolgreichem Abschluss der Registrierung zustande.
Für kostenpflichtige Pläne gibt der Kunde durch den Abschluss des Checkout-Vorgangs bei Paddle als Merchant of Record ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag über den kostenpflichtigen Plan kommt mit der Bestätigung der Zahlungsdaten durch Paddle und der anschließenden Freischaltung des Plans zustande.
Vertragssprache ist Deutsch. Der Anbieter speichert den Vertragstext nicht gesondert ab; die jeweils gültigen AGB sind dauerhaft unter https://vergabeautomat.de/agb abrufbar.
3. Leistungsbeschreibung
Vergabeautomat ist ein webbasierter Dienst zur automatisierten Recherche, Bewertung und Priorisierung öffentlicher Ausschreibungen aus TED (Tenders Electronic Daily) und BKMS (Bundesweite Kundmachungsplattform) auf Grundlage eines vom Kunden hinterlegten Unternehmensprofils. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Plan gemäß der jeweils aktuellen Darstellung unter /preise.
Der Anbieter ist bestrebt, Vergabeautomat mit einer hohen Verfügbarkeit zu betreiben. Ein bestimmter Verfügbarkeitsgrad (Service-Level) wird jedoch nicht vertraglich zugesichert. Wartungsarbeiten, Ausfälle von Vorleistungen der in der Datenschutzerklärung genannten Auftragsverarbeiter (insbesondere Hosting und Zahlungsabwicklung) sowie Störungen der Datenquellen TED/BKMS außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
Die vom Dienst erzeugten Eignungs-Scores und KI-gestützten Bewertungen sind Entscheidungshilfen und ersetzen keine eigenständige Prüfung der Ausschreibungsunterlagen durch den Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität der aus TED/BKMS übernommenen Ausschreibungsdaten, da diese von Dritten (Vergabestellen) veröffentlicht werden.
4. Kostenlose Testphase
Jedes neu registrierte Nutzerkonto erhält automatisch und ohne Angabe von Zahlungsdaten Zugriff auf den Professional-Plan für die Dauer von 14 Tagen ab Registrierung.
Fügt der Kunde innerhalb der Testphase keine Zahlungsmethode hinzu bzw. schließt keinen kostenpflichtigen Plan ab, wird das Nutzerkonto nach Ablauf der 14 Tage automatisch auf den kostenlosen Free-Plan herabgestuft. Es erfolgt keine Sperrung des Zugangs und keine automatische Zahlungspflicht — eine Abbuchung findet nur statt, wenn der Kunde aktiv einen kostenpflichtigen Plan bucht.
Die Nutzung KI-gestützter Funktionen während der kostenlosen Testphase unterliegt einer Fair-Use-Grenze: Das monatliche Kontingent für KI-Verbrauch entspricht während der Testphase dem des Starter-Plans. Alle übrigen Funktionen des Professional-Plans stehen uneingeschränkt zur Verfügung. Wird die Grenze erreicht, bleiben die nicht KI-gestützten Funktionen nutzbar; das Kontingent erhöht sich mit Abschluss eines kostenpflichtigen Plans.
Ein Anspruch auf mehrfache Inanspruchnahme der Testphase (z. B. durch Neuregistrierung mit einer weiteren E-Mail-Adresse) besteht nicht.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung unter /preise ausgewiesenen Preise, jeweils zuzüglich der jeweils zutreffenden Umsatzsteuer.
Die Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung erfolgt durch unseren Merchant of Record Paddle.com Market Limited, u. a. per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder PayPal. Paddle tritt hierbei als Wiederverkäufer (Reseller) auf: Paddle schließt den Vertrag über die Nutzungsrechte mit dem Kunden im eigenen Namen ab, stellt die Rechnung im eigenen Namen aus und ist gegenüber dem Kunden für die Erhebung und Abführung der jeweils zutreffenden Umsatzsteuer verantwortlich — je nach Sitzland und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter selbst stellt dem Kunden keine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis; die Leistung des Anbieters an Paddle ist eine eigenständige, umsatzsteuerlich gesondert zu behandelnde Leistung zwischen Unternehmern.
Kostenpflichtige Pläne werden als automatisch verlängerndes Abonnement (monatlich oder jährlich, je nach Wahl des Kunden) über Paddle abgerechnet.
Schlägt eine Abbuchung fehl, wird der betroffene Plan bis zur erfolgreichen Aktualisierung der Zahlungsmethode über das Kundenportal auf den Funktionsumfang des Free-Plans zurückgestuft; der Zugang zum Nutzerkonto selbst bleibt bestehen. Der Anbieter ist berechtigt, im Fall eines Zahlungsverzugs Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die durch die Beitreibung entstehenden angemessenen Kosten geltend zu machen.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
Kostenpflichtige Pläne haben keine über den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) hinausgehende Mindestlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich automatisch um den jeweiligen Abrechnungszeitraum, sofern er nicht zuvor gekündigt wird.
Der Kunde kann seinen kostenpflichtigen Plan jederzeit selbstständig kündigen — direkt im Dashboard unter „Abonnement“ oder alternativ über das Kundenportal von Paddle. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; der Kunde behält bis dahin vollen Zugriff auf die Funktionen des gebuchten Plans. Nach Ablauf wird das Nutzerkonto auf den Free-Plan zurückgestuft, sofern nicht zuvor ein neuer kostenpflichtiger Plan gebucht wird.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Datenportabilität und Kündigungsfolgen (EU Data Act)
Vergabeautomat ist ein Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), die seit dem 12. September 2025 gilt. Dem Kunden stehen daher die folgenden Rechte zu:
- Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen bzw. zu einem anderen Anbieter wechseln, ohne technische oder vertragliche Wechselhindernisse.
- Ein Wechsel-/Kündigungswunsch wird spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Wechselmitteilung umgesetzt.
- Auf Anfrage erhält der Kunde seine Daten (insbesondere Unternehmensprofil, gespeicherte Suchprofile und Favoriten) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zum Export bereitgestellt.
- Bis zum 1. Januar 2027 berechnet der Anbieter für einen Wechsel höchstens die unmittelbar entstehenden Kosten; danach entfallen Wechsel- und Kündigungsentgelte vollständig.
Nach wirksamer Kontokündigung gelten für die Löschung personenbezogener Daten die Fristen gemäß Abschnitt 9 der Datenschutzerklärung.
8. Nutzungsrechte und Pflichten des Kunden
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, den Dienst im Rahmen des gebuchten Plans zu nutzen. Eine Unterlizen- zierung, Weiterveräußerung oder das systematische Extrahieren von Ausschreibungsdaten zum Aufbau eines Konkurrenzangebots („Scraping“) ist nicht gestattet.
Die Anzahl gleichzeitig nutzungsberechtigter Personen richtet sich nach dem gebuchten Plan (siehe /preise). Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten (insbesondere den Magic-Link-Zugang) nicht an über den gebuchten Plan hinausgehende Personen weiterzugeben und Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm hinterlegten Profildaten (Branchen, Region, Auftragswert) selbst verantwortlich; hierauf basiert die vom Dienst erzeugte Eignungsbewertung.
9. Gewährleistung
Weist der Dienst einen Mangel auf, der seine vertragsgemäße Nutzung erheblich beeinträchtigt, hat der Kunde dies dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Der Anbieter ist berechtigt, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben (Nacherfüllung), bevor weitergehende Rechte geltend gemacht werden.
Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung des für den betroffenen Abrechnungszeitraum gezahlten Entgelts verlangen oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Ein vollständiger Ausschluss der gesetzlichen Mängelrechte findet nicht statt.
Für die von TED und BKMS bereitgestellten Ausschreibungsdaten selbst übernimmt der Anbieter keine Gewähr, da diese Daten von Dritten stammen (siehe Abschnitt 3).
10. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere der DSGVO und des Produkthaftungsgesetzes).
Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den höheren der folgenden Beträge: die vom Kunden im vorangegangenen Vertragsjahr gezahlten Entgelte, oder die vom Kunden im laufenden Vertragsjahr bis zum schadensauslösenden Ereignis gezahlten Entgelte, mindestens jedoch 1.000 EUR.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden, die auf einer unrichtigen oder unvollständigen Ausschreibungsentscheidung des Kunden beruhen, ist ausgeschlossen, da die vom Dienst erzeugten Bewertungen gemäß Abschnitt 3 lediglich Entscheidungshilfen darstellen.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Unternehmensprofildaten) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrags sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach dessen Beendigung fort.
12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von Vergabeautomat richtet sich nach der Datenschutzerklärung, die integraler Bestandteil dieser AGB ist.
Auf Anfrage stellt der Anbieter geschäftlichen Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO zur Verfügung. Anfragen hierzu richten Sie bitte per E-Mail an [email protected].
13. Hinweis zu KI-Funktionen
Vergabeautomat setzt KI-gestützte Funktionen zum Anforderungs-Check und zur Strukturierung von Ausschreibungen ein. Einzelheiten zu den eingesetzten Modellen, der Rechtsgrundlage und den Transparenzpflichten nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) finden sich in Abschnitt 5 der Datenschutzerklärung.
Nach Art. 50 KI-Verordnung kennzeichnet Vergabeautomat jede KI-generierte Ausgabe sichtbar als solche — im Anforderungs-Check auf der Kunden-Oberfläche und im Angebotsentwurf, dort zusätzlich als eingebettetes PDF-Metadatum.
14. Änderungen dieser AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen oder Änderungen des Leistungsumfangs erforderlich ist. Über Änderungen wird der Kunde mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail informiert.
Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, bleibt es beim bisherigen Vertragsinhalt; beide Parteien können den Vertrag in diesem Fall zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail); dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis selbst.
Beide Parteien können Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei abtreten; die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. Eine Aufrechnung ist beiden Parteien nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag findet dänisches Recht Anwendung. Die Rechtswahl erfolgt auf Grundlage von Art. 3 der Rom I-Verordnung ((EG) Nr. 593/2008), die es Vertrags- parteien in unternehmerischen Verhältnissen freistellt, das anwendbare Recht zu bestimmen. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften finden keine Anwendung, da sich dieser Vertrag ausschließlich an Unternehmer richtet (siehe Abschnitt 1).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Retten i Randers, Dänemark, bzw. bei Streitigkeiten mit einem Streitwert oberhalb der Zuständigkeitsgrenze der Amtsgerichte die Sø- og Handelsretten (See- und Handelsgericht) in Kopenhagen. Diese Gerichtsstandsvereinbarung erfolgt auf Grundlage von Art. 25 der Brüssel-Ia-Verordnung ((EU) Nr. 1215/2012) und wird von deutschen Gerichten anerkannt.